Die Immobilie im Scheidungsfall


Auf was Sie dabei achten sollten

Foto Auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da

Auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da

Nicht immer läuft es im Leben so, wie man es sich vorstellt. Manchmal nehmen Lebenswege einen anderen Weg als zuvor gedacht. In vielen Fällen ist bei einer Scheidung auch eine Immobilie vorhanden, die es gilt zu berücksichtigen. "Als erfahrener Immobilienmakler habe ich in meiner fast 28 jährigen Praxis schon so manche Trennung miterlebt", sagt der Immobilienexperte Norbert Knebel. "Das sind meist nicht sehr angenehme Zeiten für die Beteiligten. Da braucht es einfach eine neutrale Person von außen, die sich ohne Vorurteile und professionell um die Verkauf der Immobilie kümmert". Mit viel Empathie und Einfühlungsvermögen nimmt sich Norbert Knebel mit seinem Immobilienbüro in Groß-Zimmern diesen Fällen an und ist damit oft auch der ausgleichende Mittler zwischen den beiden Parteien. So wurden schon zahlreiche Häuser und Wohnungen in Trennungsfällen erfolgreich vermittelt. Immer mit dem Ziel, dass am Ende beide Parteien zufrieden waren.

4 Möglichkeiten mit denen wir Ihnen helfen!

Gemeinsame Vermietung

Mit einer Vermietung ergibt sich die praktische Situation, dass das Haus oder die Eigentumswohnung bewohnt, versorgt und aus dem Besitz nicht verschwunden ist. Sie kann wieder neu vom Eigentümer bezogen, vererbt oder von anderen Angehörigen bewohnt werden. Die Mieteinnahmen erleichtern zudem die Abzahlung des Immobilienkredits oder können Kosten decken.
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Verkauf im Trennungsjahr

In Deutschland kann eine Scheidung erst dann gesetzlich durchgeführt werden, wenn die Ehepartner ein sogenanntes Trennungsjahr einhalten. Im Laufe dieses Jahres können Sie jedoch die gemeinsame Immobilie bereits verkaufen. Sofern beide Partner sicher sind, diesen Schritt gehen zu wollen, kann der ganz normale Ablauf zum Verkauf der Immobilie beginnen.

Verkauf nach wirksamer Scheidung

Nach Ablauf des Trennungsjahres und dem Vollzug der Scheidung kann es ausreichend sein, wenn lediglich einer der Partner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangt. Sofern der zweite Partner der Veräußerung nicht zustimmt, kann diese Zustimmung dann sogar gerichtlich eingefordert werden.

Teilungsversteigerung

Bei einer prinzipiellen Einigung, die nur in der Preisfindung schwankt, ist die Teilungsversteigerung eine Möglichkeit. Eine solche Teilungsversteigerung kann unabhängig von der Größe des zu versteigernden Anteils stattfinden. Der Erlös der Zwangsversteigerung wird dann vermutlich unter dem eigentlichen Immobilienwert des Verkaufsobjektes liegen. Hinzu kommen auch noch Kosten für das Verfahren und das Gutachten zwischen 1000 Euro und 2500 Euro. Wirtschaftlich gesehen ist dies also keine gute Variante für die beiden Parteien.
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