Was sich 2023 für Immobilienbesitzer ändert


35 Prozent Rückgang auf den Immobilienmärkten

In Deutschland wurden im 1. Halbjahr 2023 Immobilien im Wert von rund 118 Mrd. Euro umgesetzt. Ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum von über 35 Prozent (182 Mrd. Euro).Lesen Sie weiter hier: IVD

Mieterhöhung nach Modernisierung

Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung und möchten nach der Modernisierung der Wohnung nun die Miete anpassen. Das ist grundsätzlich erlaubt, doch gibt es dabei einiges zu beachten. Was genau und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in dem ausführlichen Bericht der Wirtschafts Woche. www.wiwo.de

Neue Auswertung: Immobilienpreise sinken deutlich

Die steigenden Zinsen wirken sich in Deutschland auf die Immobilien-Kaufpreise aus. Erstmals seit vielen Jahren sind sie rückläufig. Es gibt jedoch erhebliche regionale Unterschiede, wie eine neue Auswertung zeigt.

Auch zum Jahresstart 2023 hat sich der Immobilienmarkt verhalten entwickelt. Potenzielle Käufer bleiben trotz weiter rückläufiger Immobilienpreise noch zurückhaltend. Eine aktuelle Auswertung von McMakler Research hat in einer Marktanalyse die Preis-, Nachfrage- und Angebotsentwicklung sowie Finanzierungsdaten in den deutschen Bundesländern sowie in den sogenannten A-Städten im ersten Quartal 2023 untersucht. Dabei wurden jeweils die Transaktions- und Angebotsdaten berücksichtigt.

Dabei zeigt sich, dass die Preise für Wohnimmobilien im ersten Quartal dieses Jahres bundesweit um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorquartal zurückgegangen sind - im Vorjahresvergleich (Q1/2022 vs. Q1/2023) sogar um 6,2 Prozent. Die gestiegenen Zinsen für Immobilienkredite führten im Gegenzug zu einem erhöhten durchschnittlich eingebrachten Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung.
Den ganzen Artikel dazu gibt es hier: www.focus.de

Information - Wärmepumpen als Ersatz für Heizkessel

Wärmepumpen als Ersatz für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen in unsanierten Bestandsgebäuden mit klassischen Heizkörpern/Radiatoren sind denkbar ungeeignet.
Wärmepumpen nutzen den Energiegehalt von Luft und Wasser und erzeugen durch
Zugabe von elektrischem Strom nutzbare Heizwärme und Warmwasser. Für die Wärmeabgabe an das Gebäude werden großflächige Fußbodenheizungen oder Wandflächenheizungen genutzt. Diese ermöglichen eine sehr geringe Vorlauftemperatur (ca.
25-35°C).
Je geringer der Temperaturunterschied zwischen der Wärmequelle (Luft/ Wasser)
und der Wärmenutzungsanlage (Vorlauftemperatur), desto höher ist der Wirkungsgrad der Anlage (Leistungszahl).
Die Leistungszahl COP 4 (Coefficient of Performance) gibt das Verhältnis 1/4 von
dem benötigten Strom zu der nutzbaren Wärmeleistung an.
Lesen Sie den ganzen Artikel unter dem nachfolgenden Link...
www.energieausweis-to-go.de

Wohnungseigentumsquote mit nur 42,1 % der niedrigste Wert in der EU

Wie Deutschland zu einem Land der Eigentümer werden kann 🤔
Deutschland steht in Sachen Wohneigentumsquote sehr schlecht da. Nur etwa 42,1 Prozent der deutschen Haushalte leben in den eigenen vier Wänden, das entspricht dem niedrigsten Wert der EU. Der europäische Durchschnitt liegt bei 70 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Destatis). Ein Skandal, so unser IVD-Präsident Jürgen Michael Schick gegenüber dem Handelsblatt.
Dabei ist der Traum vom #Eigenheim groß - oft scheitert es aber schon am fehlenden Eigenkapital. Hier könnte die Politik unterstützen, denn die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend. Jürgen Michael Schick wirft der Politik vor, das Thema Eigentumserwerb jahrelang vernachlässigt zu haben. 📢 Er warnt: „Tausende von Haushalten werden bei Renteneintritt in eine Versorgungslücke rutschen, weil wir es ihnen über Jahre schwer gemacht haben, Eigentum zu bilden. Hier hat die Politik versagt.“
Welche zahlreichen Möglichkeiten es gibt, Deutschland zu einem Land der Eigentümer zu machen, wurde in einem aktuellen Handelsblatt-Artikel zusammengetragen. Abonnenten lesen hier mehr 👉🏽 www.handelsblatt.com

Das Ende der Ölhiezung - Einbauverbot ab 2024?

Die Ministerien Wirtschaft und Bau arbeiten an einem Gesetzentwurf zum Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024. Ab 2045 soll die Nutzung dann komplett untersagt werden. Es gebe aber aktuell noch keine finalen Entwürfe, sagte eine Sprecherin am 28. Februar zu einem Bericht der "Bild"-Zeitung – man arbeite gerade gemeinsam an einer Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). www.hausfe.de

Neue Gesetze und Verordnungen betrifft Eigentümer und Vermieter

Lineare Gebäude-AfA, höherer Neubaustandard, geteilte CO2-Abgabe, steuerliche Mehrbelastung beim Erben: Das Immobilienjahr 2023 bringt für Eigentümer, Vermieter und Mieter sowie Bauherren und Verwalter gesetzliche Neuerungen mit sich. Ein Überblick. www.haufe.de

Vermittlungsvolumen bricht ein "So einen Absturz habe ich bei Immobilie noch nie gesehen..."


Banken haben die Wohnimmobilienverkäufe der vergangenen Wochen ausgewertet und stellen fest: Die Preise bröckeln auf breiter Front. focus.de

Bauzinsen steigen in kurzer Zeit

Steiler Anstieg in kurzer Zeit: Bauzinsen erreichen höchsten Stand seit einem Jahrzehnt – Trend zeigt weiter nach oben

Bei Krediten steht jetzt meist eine Vier vor dem Komma. Experten erwarten einen weiteren Anstieg in den nächsten Monaten.
www.rnd.de

Zu viel Krise: Der Immobilienmarkt fällt an allen Fronten

Am Immobilienmarkt herrscht Krisenstimmung. Zu Recht. Die Preise werden fallen. www.wiwo.de

Nachbar muss Überbau bei Wärmedämmung dulden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachbarn bei einer nachträglichen Wärmedämmung einen leichten Überbau auf ihr Grundstück hinnehmen müssen.
Der BGH hat hier grundsätzlich entschieden, dass die landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Nachbar darf überhängender Äste abschneiden

BGH-Urteil: Nachbar darf überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes abschneiden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar, vorbehaltlich naturschutz­rechtlicher Beschränkungen, von seinem Selbsthilferecht nach § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

Anspruch auf Förderung durch Baukindergeld läuft aus:

Sei dem 18. September 2018 ist es möglich, für den Bau eines Einfamilienhauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung einen staatlichen Zuschuss von € 1200,-- je Kind und Jahr zu erhalten. Ausgezahlt wird das Baukindergeld über zehn Jahre. Anspruch auf die Förderung besteht für selbstgenutztes Wohneigentum, dessen Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet bzw. genehmigt wurde. Trotz der positiven und großen Resonanz plant die Bundesregierung derzeit nicht, das Baukindergeld zu verlängern.

Berliner Mietendeckel:

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Auch eine Senkung von Bestandsmieten soll möglich sein.

Beratung über Gebäudeenergiegesetz:

Der Bundesrat hat sich am 20. September 2019 mit dem von der Bundesregierung geplanten weitgehenden Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 befasst. Es ist Teil des Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz, das das Bundeskabinett im Rahmen des Klimaschutzprogramm beschlossen hat. Neben dem Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Außerdem sieht er eine Austauschprämie für diejenigen vor, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundliches Modell ersetzen lassen. Ziel des Gesetzesvorhaben ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Beabsichtigt ist deshalb ein neues, einheitliches Regelwerk für die energetische Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung.

Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert:

Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Bundestag und Bundesrat stimmten in ihren letzten Sitzungen des Jahres dem Gesetz zu. Das Gesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum:

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab dem Steuerjahr 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Hierzu wird ein neuer § 35c EStG eingefügt. Förderfähig sind folgende Einzelmaßnahmen: die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken; die Erneuerung der Fenster oder Außentüren; die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Je Objekt beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens insgesamt 40.00 Euro. Der Abzug von der Steuerschuld erfolgt im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr in Höhe von jeweils höchstens sieben Prozent der Aufwendungen - und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von sechs Prozent der Aufwednungen - höchstens 12.00 Euro. Die konkreten Mindestanforderungen, die über die Energieeinsparverordnung hinausgehen, werden in einer Rechtsverordnung festgelegt. Über den Vermittlungsauschuss ist noch eine weitere Förderung hinzugekommen. Hiernach sollen 50 Prozent der Kosten für einen beteiligten Energieberater von der Steuerschuld abgezogen werden dürfen.

Gesetzentwurf zur WEG-Reform erwartet:

Ende August 2019 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wollte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Ende des Jahres vorlegen. Das passierte bis dato noch nicht. Im Kern geht es darum, die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler, zeitgemäßer und effektiver zu machen. Unter anderem sollen Sanierungen und Modernisierungen leichter möglich gemacht, Eigentümerversammlungen vereinfacht werden und Verwalter mehr Befugnisse erhalten.

Härteres Vorgehen gegen Mietwucher geplant:

Der Bundesrat möchte härter gegen Mietwucher vorgehen. Er hat am 29. September 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Anforderungen an eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz reduziert werden sollen. Demnach soll es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Verdoppelung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens vor: auf 100.00 Euro. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungsnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Ob es zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommt, ist zweifelhaft, da das Vorhaben innerhalb der Großen Koalition umstritten ist.

Kleinunternehmergrenze wird angehoben:

Änderungen bei der Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmergrenze wird zum 1. Januar 2020 von 17.000 Euro (brutto) auf 22.000 Euro (brutto) Vorjahresumsatz angehoben. Die Grenze des voraussichtlichen Umsatzes im laufenden Jahr bleibt unverändert bei 50.000 Euro.

Mietpreisbremse wird verschärft:

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse für fünf Jahre, bis längstens zum 31. Dezember 2025, zu verlängern. Darüber hinaus soll der Anspruch von Mietern auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete aufgrund Überschreitung der zulässigen Miete bei Mietbeginn auf die ersten 30 Monate des Mietverhältnisses ausgedehnt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren und könnte im ersten Quartal 2020 verabschiedet werden.

Novelliertes Geldwäschegesetz:

Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Für Immobilienmakler sind einige Neuregelungen relevant. So soll das Geldwäschegesetz zukünftig auch bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen mit einer monatlichen Miete oder Pacht von mehr als 10.000 Euro (Nettokaltmieten) gelten. Bisher gilt es nur bei der Vermittlung von Kaufverträgen. Die Erweiterung betrifft zum einen die Identifizierung der Parteien des Miet- oder Pachtvertrages (§ 10 Abs. 6 GwG n. F.), zum anderen müssen die Tätigkeitsfelder Miete und Pacht im Risikomanagement berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 GwG n- F.). Änderungen gibt es auch beim Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Es ist künftig öffentlich einsehbar. Bei Unstimmigkeiten im Register gilt eine Meldepflicht.

Steuerliche Förderung von Werkswohnungen:

Arbeitgeber können nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ihren Arbeitnehmern verbilligt Wohnraum überlassen. Arbeitnehmer müssen somit nur noch 2/3 des ortsüblichen Mietpreises zahlen. Das verbleibende Drittel ist steuerfrei und kein Sachbezug. Die Mietobergrenze liegt bei 25 Euro/m².

Wohngeld:

Durch die Wohngeldreform 2020 erhalten Haushalte mit niedrigen Einkommen seit dem 01. Januar 2020 mehr Wohngeld. Die Leistungserhöhung richtet sich danach, wie sich die Mieten und Einkommen in Deutschland entwickeln. Wie viel Wohngeld ein einzelner Haushalt erhält, hängt von der Größe des Haushalts, dem Einkommen und der Miete/Belastung ab. Um diese Haushalte gezielt zu entlasten, setzt die Bundesregierung im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro an Mitteln ein. Insgesamt profitieren 600.000 Haushalte von der Wohngeldreform 2020. Entlastet werden vor allem Rentner und Familien.
Quelle: IVD Bundesverband